Die Weisse Liste, ein Projekt der Bertelsmann Stiftung, hat eine Methode zur gesamthaften qualitätsorientierten Bewertung und Empfehlung von Krankenhäusern entwickelt – ein Composite Measure. Mit dieser Methode werden unterschiedliche Qualitätsdaten eines Krankenhauses bezüglich bestimmter Behandlungsgebiete zusammengefasst und als Gesamtergebnis dargestellt. Die Aussagen bieten Patientinnen und Patienten eine eindeutige und schnelle Orientierung „auf einen Blick“. Empfehlenswerte Kliniken können bevorzugt, nicht geeignete gemieden werden.

Die Methode ist ein Novum in Deutschland und wurde auf Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens und unter Begleitung von Wissenschaftlern der Universität Bayreuth und Wilhelm Löhe Hochschule Fürth entwickelt. Expertinnen und Experten aus der Qualitäts- und Versorgungsforschung sowie von Patienten- und Verbraucherverbänden prüften die Methode und die Regeln zur Empfehlung ebenso wie Qualitätsbeauftragte von Kliniken.

Screen Composite Measure

Die Weisse Liste veröffentlicht mit dieser Methode die Qualitätseinschätzung von Krankenhäusern für Brustkrebs-OPs, sowie Knie- und Hüftgelenksersatz erstmals in ihrer Krankenhaussuche unter www.weisse-liste.de.

Composite Measure: Qualitätseinschätzung für Krankenhäuser

Die Ergebnisse auf Grundlage der neuen Methode sollen Patienten helfen und vor dem Risiko schlechter Behandlung bewahren.

Die Wahl eines ungeeigneten Krankenhauses kann schlimmstenfalls zu einem schlechteren Behandlungsergebnis führen als es in einem besser geeigneten Krankenhaus möglich gewesen wäre.

Antrieb für die Entwicklung des Composite Scores der Weissen Liste sind mehrere wissenschaftliche Studienergebnisse, die zeigen, dass Patientinnen und Patienten mit höherer Wahrscheinlichkeit ein qualitativ geeignetes Krankenhaus finden, wenn die Vielzahl der zu berücksichtigenden Kriterien möglichst gut und aussagekräftig zusammengefasst und dargestellt wird. Umgekehrt laufen Patientinnen und Patienten Gefahr, ein ungeeignetes Krankenhaus zu wählen, wenn zu viele, womöglich schwer zu interpretierende Einzeldaten dargestellt werden.

Deshalb bemüht sich die Weisse Liste um eine sachgerechte, möglichst weitgehende Zusammenfassung der verfügbaren Qualitätsdaten zu Krankenhäusern sowie um eine eindeutige, leicht verständliche Darstellung. Fachliche Hintergründe dazu lesen Sie in der Expertise „Weißbuch Qualitätstransparenz“.

Mit der Veröffentlichung sorgt die Weisse Liste für mehr Qualitätstransparenz.

Zumindest in den ausgewählten Behandlungsgebieten sind ungeeignete und empfehlenswerte Krankenhäuser nun klar erkennbar und zentrale Qualitätserkenntnisse gehen nicht mehr in der Vielzahl der Daten unter.

Die Weisse Liste will methodisches Vorbild für andere Informationsanbieter sein.

Die detailliert vorgestellte Methode soll als Vorbild für andere existierende und geplante Krankenhausportale dienen, insbesondere solchen, die von der öffentlichen Hand betrieben oder auf gesetzlicher Grundlage entwickelt werden sollen.

Fragen und Antworten zur

neuen Qualitätsbewertungsmethode für Krankenhäuser

Das neue Verfahren zur Zusammenfassung von Qualitätsdaten und Empfehlung von Krankenhäusern wurde binnen drei Jahren theoretisch konzipiert, statistisch und methodisch entwickelt, erprobt und in Form passender Algorithmen als Programmbaustein in die Online-Krankenhaussuche der Weissen Liste integriert und daraufhin getestet. Grundlage ist ein wissenschaftliches Gutachten zu Möglichkeiten zur Aggregation von Qualitätsdaten unter Berücksichtigung internationaler Vorbilder von Wissenschaftlern der Universität Bayreuth und Wilhelm Löhe Hochschule Fürth. Mit deren wissenschaftlicher Begleitung hat die Weisse Liste die bestgeeignete Methode – die Bildung eines „Composite Measure“ mit darauf aufbauenden Bedingungen für eine Empfehlung – ausgewählt und in die Praxis umgesetzt.

Expertinnen und Experten aus der Qualitäts- und Versorgungsforschung sowie von Patienten- und Verbraucherverbänden prüften die Methode und die Regeln zur Empfehlung. Auch Qualitätsbeauftragten von Krankenhäusern wurde die Methode vorgestellt, um ggf. sachgerechte Einwände zu prüfen. Die Verständlichkeit und korrekte Interpretation der Angaben und ihrer Darstellung wurde vor Veröffentlichung in Nutzertests überprüft.

Die berechnete „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ ist als Hilfestellung für Patientinnen und Patienten zu verstehen. Mit der Methode soll aus einer Vielzahl insgesamt schwer zu interpretierenden Daten erstmals eine datenbasierte Qualitätsaussage zu bestimmten Behandlungsanlässen „auf einen Blick“ geschaffen werden. Die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ ist ausdrücklich kein absoluter Messwert der Qualität.

Zusätzlich wird auf der Grundlage des sich daraus ergebenden Gesamtergebnisses unter bestimmten Bedingungen eine ausdrückliche Empfehlung des Krankenhauses angezeigt oder ggf. umgekehrt der Hinweis, dass das Krankenhaus für den gesuchten Behandlungsgrund nicht geeignet ist.

Patientinnen und Patienten sollten nach Möglichkeit ein ausdrücklich empfehlenswertes Krankenhaus wählen und Krankenhäuser meiden, die für den Behandlungsgrund nicht geeignet sind. Sollte kein ausdrücklich empfehlenswertes Krankenhaus in erreichbarer Nähe liegen, sollte möglichst ein Krankenhaus mit drei Sternen bei der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ gewählt werden, das zudem als Zentrum zertifiziert ist und gleichzeitig eine möglichst hohe Erfahrung aufweist (3 Sterne oder 3 Sterne und „besonders viel Erfahrung“).

Fehlt bei den erreichbaren Krankenhäusern die Angabe „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ mangels Daten, dann war die Bildung eines Gesamturteils für das Krankenhaus aufgrund fehlender Daten nicht möglich. In diesem Fall sollten Patienten auf die Detailbewertung der einzelnen Qualitätsdimensionen für das Krankenhaus – vor allem Erfahrung und Zertifizierung als Zentrum – achten.

Die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ bezieht sich stets nur auf einen bestimmten Behandlungsanlass. Das bedeutet, dass als „ungeeignet“ markierte Krankenhäuser in anderen Behandlungsgebieten durchaus eine hohe Qualität bieten können.

Ziel der Weissen Liste ist es, für Patientinnen und Patienten verlässlich darüber zu informieren, in welchem Krankenhaus ausweislich der vorliegenden Daten die Chance auf eine gute Versorgung möglichst hoch ist. Wir stellen also das Patienteninteresse an einer korrekten Empfehlung in den Vordergrund, nicht hingegen das Interesse der Krankenhäuser an einer guten Bewertung. Die Ermittlung der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ erfolgt für alle Krankenhäuser methodisch gleich.

Die tatsächliche Behandlungsqualität hängt von sehr vielen Faktoren ab. Zu einem Teil davon, etwa über die persönliche Qualifikation und Erfahrung der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes und des gesamten Pflege- und Therapeutenteams, liegen in Deutschland keine Daten vor. Es ist also schon allein deshalb durchaus möglich, dass im Einzelfall ein Krankenhaus, das ausweislich der Daten nicht als ausdrücklich empfehlenswert gekennzeichnet wird, eine gute Behandlungsqualität bietet. Bei den ausdrücklich empfohlenen Krankenhäusern können die Patientinnen und Patienten allerdings sicher sein, dass ausweislich der Datenlage die Chance auf eine gute Behandlungsqualität höher ist als etwa bei den als ungeeignet gekennzeichneten Krankenhäusern.

Grundsätzlich bietet ein zertifiziertes Zentrum Patientinnen und Patienten die Sicherheit, dass bestimmte Qualitätsstandards für die Behandlung erreicht werden und unabhängig überprüft wurden.

In manchen Fällen erhalten Krankenhäuser keine „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“, obwohl sie womöglich eine gute Bewertung „verdient“ hätten. Das ist dann der Fall, wenn Datenbestandteile, die für die Berechnung der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ herangezogen werden, fehlen. So liegen insbesondere für Hamburg und das Rheinland zu einigen Krankenhäusern zu wenig Befragungsdaten vor, weil die kooperierende Krankenkasse die Patientenbefragung eingestellt hat. Die von uns gesetzte Grenze für die Nutzung der Befragungsdaten liegt bei uns bei mindestens 75 Fragebögen, um eine methodisch verlässliche und faire Bewertung zu gewährleisten.

In Einzelfällen können Krankenhäuser anhand der Datenlage schlechter abschneiden, als sich die Lage vor Ort darstellt. Die Ursache kann sein, dass Krankenhäuser bestimmte Eignungsmerkmale wie Geräte oder Qualifikationen nicht angegeben haben. Das kann erfahrungsgemäß versehentlich geschehen. Mancherorts werden auch bestimmte Ausstattungsmerkmale von kooperierenden Einrichtungen vorgehalten und werden deshalb nicht angegeben (im Falle von Geräten ist jedoch eine Angabe in diesen Fällen durchaus vorgesehen). In solchen Fällen können sich Patienten also ausweislich der Datenlage nicht sicher sein, ob die Eignungsmerkmale vorliegen.

Die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ beruht im Wesentlichen auf Selbstangaben der Krankenhäuser, die auf elektronischem Wege von offizieller Stelle übermittelt werden. Dabei sind Fehler nie gänzlich auszuschließen, etwa, wenn Angaben versehentlich nicht gemacht wurden oder bei der Datenübermittlung oder -verarbeitung im Einzelfall trotz aller Sorgfalt und Kontrolle Fehler aufgetreten sind. Aus diesem Grunde kann die Weisse Liste auch keine Gewähr für die Angaben geben – bitte beachten Sie dazu auch unsere Nutzungsbedingungen.

Die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ wird derzeit nur für ausgewählte Behandlungsgebiete ermittelt und angezeigt. Grund dafür ist, dass nicht für alle Behandlungsanlässe die benötigte Datengrundlage vorliegt und zum anderen die Konzeption und Programmierung der jeweils benötigten Algorithmen sehr aufwändig ist.

Derzeit sind drei Behandlungsgebiete umfasst:

  • Brustkrebs-Operationen
  • Kniegelenksersatz (Knie-Totalendoprothesen ohne Revisionen)
  • Hüftgelenksersatz (Hüft-Totalendoprothesen ohne Revisionen)

Die jeweiligen Ergebnisse der Krankenhäuser werden angezeigt, wenn Nutzerinnen und Nutzer auf die jeweilige „Schnellsuche“ auf der Startseite der Krankenhaussuche klicken. Die zunächst bundesweite Ergebnisliste kann im nächsten Schritt auf bestimmte Regionen eingegrenzt werden. Auch aus der Drop-down-Liste im Suchfeld können die drei Behandlungsanlässe mit Qualitätseinschätzung angesteuert werden. In diesem Fall kann die Suche direkt regional eingeschränkt werden.

Geben Nutzerinnen und Nutzer einen eigenen Behandlungsgrund in das Suchfeld ein, der im weiteren Sinne ein Behandlungsgebiet betrifft, für das eine „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ vorliegt – etwa „Brustkrebs“ oder „Knie-TEP“ – wird in der Ergebnisliste ein Hinweis auf die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ angezeigt. Klickt man auf den darin angebotenen Link, wird eine neue (bundesweite) Suche ausgelöst und die Ergebnisse werden angezeigt. Grund für den „Umweg“ ist, dass selbst gewählte Suchbegriffe bzw. Behandlungsgründe womöglich nicht genau in das von der Qualitätseinschätzung umfasste Behandlungsgebiet fallen. Beispielsweise könnte beim Suchbegriff „Brustkrebs“ die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ für Brustkrebs-OPs hilfreich sein, auch, wenn noch nicht klar ist, ob tatsächlich eine Operation erfolgen soll oder eine andere Therapie gewählt wird, für die die Qualitätseinschätzung genau genommen nicht gilt.

Die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ beruht auf den Daten und Angaben in den gesetzlichen Qualitätsberichten der Krankenhäuser, auf dem Ergebnis der standardisierten Patientenbefragung der Weissen Liste mit Partnerkrankenkassen unter tatsächlichen Patienten sowie auf Angaben medizinischer Fachgesellschaften zu zertifizierten Krankenhäusern. Die Angabe „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ und insbesondere die angezeigten Empfehlungen beruhen also nicht auf einer persönlichen Meinung oder gar Prüfung oder Begutachtung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weissen Liste vor Ort.

Alle Krankenhäuser werden gleichbehandelt und bewertet. Die Krankenhäuser haben keinen Einfluss auf die Bewertungsmethode.

Folgende Qualitätsaspekte, die aus Patientensicht entscheidungsrelevant sind, werden zusammengefasst:

  • Behandlungsqualität – bezogen auf den gesuchten Behandlungsgrund
  • Patientensicherheit und Hygiene – bezogen auf das gesamte Krankenhaus
  • Weiterempfehlung des gesamten Krankenhauses durch Patienten (Befragungsergebnisse von tatsächlichen Patienten des Krankenhauses)
  • Eignung – bezogen auf den gesuchten Behandlungsgrund, betrifft etwa verfügbares Fachpersonal, Geräteausstattung und Behandlungsschwerpunkte

Auf Grundlage des Gesamtergebnisses wird ggf. eine Empfehlung ausgesprochen für Krankenhäuser, die hinsichtlich der Einzelergebnisse und weiterer Aspekte bestimmte Bedingungen erfüllen. Weitere Aspekte sind:

  • Erfahrung – bezogen auf Fallzahlen zum Behandlungsgrund
  • Zertifizierung einer Fachgesellschaft – bezogen auf den Behandlungsgrund
  • Qualitätskriterien der gesetzlichen Qualitätssicherung – bezogen auf den Behandlungsgrund

Mit „Behandlungsqualität“ bezeichnet die Weisse Liste die zusammengefassten Ergebnisse von medizinischen Qualitätsindikatoren, die Teil der gesetzlichen Qualitätssicherung sind. Sie beruht auf Erhebungen, die die Krankenhäuser bei bestimmten Behandlungen routinemäßig durchführen und veröffentlichen müssen. Vor der Veröffentlichung erfolgt noch eine Auswertung der Ergebnisse aller Krankenhäuser. Auffällige Werte werden vor der Veröffentlichung in einem vorgegebenen Verfahren geprüft (Strukturierter Dialog). Sollten bestimmte Ausnahmen greifen, etwa Einzelfälle oder Dokumentationsfehler, werden auffällige Werte korrigiert. Die Weisse Liste nutzt die Werte nach diesem Prozess zur möglichen Korrektur der Ergebnisse.
Nicht alle Indikatoren werden bei jedem Krankenhaus einbezogen, etwa, wenn bestimmte Behandlungen oder Verfahren nicht eingesetzt wurden und darum auch kein Ergebnis vorliegt.

Folgende Qualitätsindikatoren werden für den jeweiligen Composite Measure einbezogen:

Knie-TEP

  1. Indikation zur elektiven Knieendoprothesen-Erstimplantation
  2. Indikation zur unikondylären Schlittenprothese
  3. Allgemeine Komplikationen bei elektiver Knieendoprothesen-Erstimplantation
  4. Spezifische Komplikationen bei elektiver Knieendoprothesen-Erstimplantation
  5. Gehunfähigkeit bei Entlassung
  6. Sterblichkeit im Krankenhaus
  7. Knieendoprothesen-Erstimplantation ohne Wechsel bzw. Komponentenwechsel im Verlauf

Hüft-TEP

  1. Indikation zur elektiven Hüftendoprothesen-Erstimplantation
  2. Präoperative Verweildauer
  3. Sturzprophylaxe
  4. Allgemeine Komplikationen bei elektiver Hüftendoprothesen-Erstimplantation
  5. Allgemeine Komplikationen bei endoprothetischer Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur
  6. Spezifische Komplikationen bei endoprothetischer Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur
  7. Spezifische Komplikationen bei elektiver Hüftendoprothesen-Erstimplantation
  8. Gehunfähigkeit bei Entlassung
  9. Sterblichkeit im Krankenhaus
  10. Hüftendoprothesen-Wechsel bzw. -Komponentenwechsel im Verlauf

Brustkrebs-OP

  1. Intraoperative Präparatradiografie oder intraoperative Präparatsonografie bei mammografischer Drahtmarkierung
  2. Intraoperative Präparatradiografie oder intraoperative Präparatsonografie bei sonografischer Drahtmarkierung
  3. Primäre Axilladissektion bei DCIS
  4. Lymphknotenentnahme bei DCIS und brusterhaltender Therapie
  5. Indikation zur Sentinel-Lymphknoten-Biopsie
  6. Zeitlicher Abstand von unter 7 Tagen zwischen Diagnose und Operation
  7. Nachresektionsrate
  8. Postoperative interdisziplinäre Tumorkonferenz bei primärem invasivem Mammakarzinom oder DCIS
  9. Prätherapeutische histologische Diagnosesicherung

Einbezogen werden insgesamt maximal 55 Kriterien aus fünf unterschiedlichen Kategorien, die auf Krankenhausebene berichtet werden. Die Kriterien beziehen sich auf Maßnahmen und Strukturen, die die Patientensicherheit und Hygiene in Krankenhäusern sicherstellen und verbessern sollen. Nicht alle Indikatoren werden bei jedem Krankenhaus einbezogen, etwa, wenn sich bestimmte Kriterien auf Behandlungen oder Verfahren beziehen, die für das Krankenhaus nicht zutreffen. Trifft ein Kriterium nicht zu, wird dies nicht negativ als fehlend gewertet.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Kriterien:

14 Allgemeine Kriterien

  • Dokumentation und Verfahrensanweisungen zum Umgang mit dem Fehlermeldesystem liegen vor
  • Interne Auswertungen der eingegangenen Meldungen
  • Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Umgang mit dem Fehlermeldesystem und zur Umsetzung von Erkenntnissen aus dem Fehlermeldesystem
  • Übergreifende Qualitäts- und/oder Risikomanagement-Dokumentation (QM/RM-Dokumentation) liegt vor
  • Regelmäßige Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
  • Mitarbeiterbefragungen
  • Verwendung standardisierter Aufklärungsbögen
  • Entlassungsmanagement
  • Verantwortliche Person für das Risikomanagement
  • Zentrale Arbeitsgruppe, die sich zum Risikomanagement austauscht
  • Tagungsgremium, das die Ereignisse des einrichtungsinternen Fehlermeldesystems bewertet
  • Nutzung eines einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystems
  • Tagungsgremium, das die Ereignisse des einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystems bewertet
  • Geregelter Umgang mit auftretenden Fehlfunktionen von Geräten

13 Kriterien zur Arzneimitteltherapiesicherheit

  • Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu AMTS bezogenen Themen
  • Vorhandensein adressatengerechter und themenspezifischer Informationsmaterialien für Patientinnen und Patienten zur ATMS z. B. für chronische Erkrankungen, für Hochrisikoarzneimittel, für Kinder
  • Verwendung standardisierter Bögen für die Arzneimittel-Anamnese
  • Elektronische Unterstützung des Aufnahme- und Anamnese-Prozesses (z. B. Einlesen von Patientenstammdaten oder Medikationsplan, Nutzung einer Arzneimittelwissensdatenbank, Eingabemaske für Arzneimittel oder Anamneseinformationen)
  • Prozessbeschreibung für einen optimalen Medikationsprozess (z. B. Arzneimittelanamnese – Verordnung – Patienteninformation – Arzneimittelabgabe –Arzneimittelanwendung – Dokumentation – Therapieüberwachung – Ergebnisbewertung)
  • SOP zur guten Verordnungspraxis
  • Möglichkeit einer elektronischen Verordnung, d. h. strukturierte Eingabe von Wirkstoff (oder Präparatename), Form, Dosis, Dosisfrequenz (z. B. im KIS, in einer Verordnungssoftware)
  • Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Arzneimittelinformationssysteme (z. B. Lauer-Taxe®, ifap klinikCenter®, Gelbe Liste®, Fachinfo-Service®)
  • Konzepte zur Sicherstellung einer fehlerfreien Zubereitung von Arzneimitteln
  • Elektronische Unterstützung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln
  • Elektronische Dokumentation der Verabreichung von Arzneimitteln
  • Maßnahmen zur Minimierung von Medikationsfehlern
  • Maßnahmen zur Sicherstellung einer lückenlosen Arzneimitteltherapie nach Entlassung

14 Kriterien zur Hygiene und zum Infektionsschutz

  • Öffentlich zugängliche Berichterstattung zu Infektionsraten
  • Teilnahme am Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System (KISS) des nationalen Referenzzentrums für Surveillance von nosokomialen Infektionen
  • Teilnahme an anderen regionalen, nationalen oder internationalen Netzwerken zur Prävention von nosokomialen Infektionen
  • Teilnahme an der (freiwilligen) „Aktion Saubere Hände“ (ASH)
  • Jährliche Überprüfung der Aufbereitung und Sterilisation von Medizinprodukten
  • Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu hygienebezogenen Themen
  • Erhebung des Händedesinfektionsmittelverbrauchs
  • Hygienemaßnahmen beim Legen zentraler Venenkatheter
  • Standard für die Überprüfung der Liegedauer von zentralen Venenverweilkathetern
  • Regelmäßig tagende Hygienekommission
  • Information/Aufklärung der Patienten mit multiresistenten Keimen (MRSA) z.B. durch Flyer
  • Information der Mitarbeiter bei Auftreten von MRSA zur Vermeidung der Erregerverbreitung
  • Untersuchung von Risikopatienten auf MRSA bei Aufnahme auf Grundlage der aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts
  • Regelmäßige Mitarbeiterschulungen zum Umgang mit Patienten mit MRSA/ MRE/ Noro-Viren

6 Kriterien zu Maßnahmen bei Operationen

  •  Anwendung von standardisierten OP-Checklisten
  • Präoperative Zusammenfassung vorhersehbarer kritischer OP-Schritte, OP-Zeit und erwarteter Blutverlust
  • Präoperative, vollständige Präsentation notwendiger Befund
  • Vorgehensweise zur Vermeidung von Eingriffs- und Patientenverwechselungen
  • Standards für Aufwachphase und postoperative Versorgung
  • Durchführung einer Antibiotikaprophylaxe vor der Operation

8 Kriterien zu spezifischen Maßnahmen

  • Schmerzmanagement
  • Klinisches Notfallmanagement
  • Sturzprophylaxe
  • Nutzung eines standardisierten Konzepts zur Dekubitusprophylaxe (z.B. „Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Pflege“)
  • Geregelter Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen
  • Strukturierte Durchführung von interdisziplinären Fallbesprechungen/-konferenzen
  • Hygienemaßnahmen bei der Wundversorgung
  • Leitlinie zur Antibiotikatherapie

Einbezogen werden – je nach Behandlungsanlass – Eignungskriterien aus den Bereichen „ärztliche Qualifikation“, „spezielles therapeutisches Personal“, „medizinisches Behandlungsangebot der Fachabteilung“ sowie die „Apparative Ausstattung“.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Kriterien:

Knie-TEP (12 Kriterien)

Ärztliche Qualifikation:

  • Allgemeinchirurgie
  • Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Spezielle Orthopädische Chirurgie
  • Spezielle Unfallchirurgie

Spezielles therapeutisches Personal:

  • Masseure/ Medizinische Bademeister
  • Orthopädiemechaniker und Bandagisten/ Orthopädieschuhmacher
  • Physiotherapeuten

Medizinisches Leistungsangebot der Fachabteilungen:

  • Gelenksersatzverfahren/Endoprothetik (Unfall- und Wiederherstellungschirurgie
  • Endoprothetik (Orthopädie)
  • Untersuchung und Behandlung von Verletzungen des Knies und des Unterschenkels
  • Untersuchung und Behandlung von Gelenkkrankheiten
  • Operationen bei Rheuma-Erkrankungen

Hüft-TEP (12 Kriterien)

Ärztliche Qualifikation:

  • Allgemeinchirurgie
  • Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Spezielle Orthopädische Chirurgie
  • Spezielle Unfallchirurgie

Spezielles therapeutisches Personal:

  • Masseure/ Medizinische Bademeister
  • Orthopädiemechaniker und Bandagisten/ Orthopädieschuhmacher
  • Physiotherapeuten

Medizinisches Leistungsangebot der Fachabteilungen:

  • Gelenksersatzverfahren/Endoprothetik (Unfall- und Wiederherstellungschirurgie
  • Endoprothetik (Orthopädie)
  • Untersuchung und Behandlung von Verletzungen der Hüfte und des Oberschenkels
  • Untersuchung und Behandlung von Gelenkkrankheiten
  • Operationen bei Rheuma-Erkrankungen

Brustkrebs-OP (23 Kriterien)

Besondere apparative Ausstattung:

  • Magnetresonanztomograph (MRT) (Schnittbildverfahren mittels starker Magnetfelder und elektro-magnetischer Wechselfelder)
  • Mammographiegerät (Röntgengerät für die weibliche Brustdrüse)
  • Szintigraphiescanner/Gammasonde (Nuklearmedizinisches Verfahren zur Entdeckung bestimmter, zuvor markierter Gewebe, z.B. Lymphknoten)

Ärztliche Qualifikation:

  • Plastische und Ästhetische Chirurgie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe, SP Gynäkologische Onkologie
  • Innere Medizin und SP Hämatologie und Onkologie
  • Pathologie
  • Radiologie
  • Strahlentherapie
  • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
  • Medikamentöse Tumortherapie
  • Palliativmedizin
  • Spezielle Schmerztherapie
  • Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen
  • Plastische und Ästhetische Operationen
  • Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner

Medizinisches Leistungsangebot der Fachabteilungen:

  • Untersuchung und Behandlung von Brustkrebs
  • Untersuchung und Behandlung von gutartigen Brustdrüsentumoren
  • Untersuchung und Behandlung von sonstigen Erkrankungen der Brustdrüse
  • Wiederherstellende bzw. ästhetische Operationen an der Brust
  • Untersuchung und Behandlung von Krebserkrankungen
  • Strahlentherapie mit hochenergetischer Strahlung bei bösartigen Tumoren – Hochvoltstrahlentherapie

Für die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ beruht die unter „Erfahrung“ angezeigte und für eine mögliche Empfehlung berücksichtigte Fallzahl auf der Angabe der Krankenhäuser im Teil C des Strukturierten Qualitätsberichts zur Gesamtzahl der der gesetzlichen Qualitätssicherung unterliegenden und am Standort dokumentierten Fälle. Damit korrespondiert das Ergebnis der gesetzlichen Qualitätssicherung, das in die Gesamtbewertung einfließt, mit dem Erfahrungswert, der auch als eine der Bedingungen für eine mögliche Empfehlung des Krankenhauses im Rahmen der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ herangezogen wird.

Krankenhäuser, die im C-Teil keine Fallzahl zu dokumentationspflichtigen Leistungen angegeben haben oder am Standort keine dokumentierten Fälle, werden für diesen Behandlungsanlass nicht angezeigt. Eine Ausnahme ist für Krankenhäusern eingerichtet, die zwar eine erbrachte Fallzahl dokumentationspflichtiger Leistungen angegeben haben, jedoch bei allen zur IK gehörenden Standorten keine Anzahl dokumentierter Fälle eingetragen haben. Damit diese trotz fehlender Angabe nicht von der Trefferliste ausgeschlossen werden, wird in diesen Ausnahmefällen anstatt der Anzahl dokumentierter Fälle die Fallzahl dokumentationspflichtiger Leistungen zur Anzeige und Berechnung herangezogen und im Falle von mehreren zur IK gehörenden Standorten auf diese gleichmäßig aufgeteilt. Krankenhäuser, die nur genau einen dokumentierten Fall am Standort angegeben haben und für die zudem kein Qualitätsergebnis registriert ist, werden nicht angezeigt, da es aus Patientenperspektive nicht plausibel ist, dass sie tatsächlich an der Versorgung teilnehmen.

Mit der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ werden Ergebnisse der Krankenhäuser zu folgenden Qualitätsaspekten zusammengefasst:

  • Behandlungsqualität bezogen auf den gesuchten Behandlungsgrund (Daten der gesetzlichen Qualitätssicherung). Herangezogen werden bei „Brustkrebs“ max. neun, bei Hüft-TEP max. zehn und bei Knie-TEP max. 7 medizinische Qualitätsindikatoren.
  • Patientensicherheit und Hygiene (Angaben der gesetzlichen Qualitätsberichte, bezogen auf das gesamte Krankenhaus). Herangezogen werden max. 55 Kriterien.
  • Weiterempfehlung des gesamten Krankenhauses durch Patienten (Befragungsergebnisse von tatsächlichen Patienten des Krankenhauses)
  • Eignung bezogen auf den gesuchten Behandlungsgrund (Angaben der gesetzlichen Qualitätsberichte). Herangezogen werden bei „Brustkrebs“ 23, bei Hüft-TEP zwölf und bei Knie-TEP ebenfalls zwölf Kriterien.

Dabei werden die vier Qualitätsbereiche jeweils als gleich wichtig betrachtet und fließen somit auch statistisch gleichgewichtet in das Gesamtergebnis ein. Das bedeutet, dass im Prinzip ein gutes Ergebnis in einem Bereich ein schlechtes Abschneiden in einem anderen Bereich ausgleichen kann. Deshalb hat die Weisse Liste im Interesse der Patientinnen und Patienten zusätzliche Regeln und Bedingungen für eine Empfehlung aufgestellt. Dabei werden weitere Kriterien berücksichtigt, insbesondere die Erfahrung des Krankenhauses mit dem Behandlungsgrund und eine mögliche Zertifizierung.

Als „besonders empfehlenswert“ werden Krankenhäuser unter folgenden Bedingungen markiert:

  • Sehr gutes Gesamtergebnis über die vier oben beschriebenen Qualitätsbereiche (unter den besten 10 Prozent)
  • Kein Kriterium der Behandlungsqualität darf auffällig sein
  • Besonders große Erfahrung (gehört zu den 20 Prozent der Krankenhäuser mit den höchsten Fallzahlen im Behandlungsgebiet)
  • Für das Behandlungsgebiet als Zentrum zertifiziert

Als „nicht geeignet“ werden Krankenhäuser unter folgenden Bedingungen markiert:

  • Sehr schlechtes Gesamtergebnis über die vier Qualitätsbereiche (unter den schlechtesten 10 Prozent)
  • Ein oder mehrere Kriterien der Behandlungsqualität sind auffällig
  • Besonders geringe Erfahrung (gehört zu den 20 Prozent der Krankenhäuser mit den geringsten Fallzahlen im Behandlungsgebiet)
  • Für das Behandlungsgebiet nicht als Zentrum zertifiziert

Die zusammenfassende Berechnung der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ erfolgt in drei Schritten:

  1. Die Ergebnisse der vier oben beschriebenen Qualitätsbereiche werden mit einem statistisch anerkannten Verfahren bereinigt und auf ein gleiches Maß gebracht (Z-Transformation, Standardisierung). Negative Ausreißer bei den einzelnen Z-Werten, die i.d.R. auf technischen Umständen beruhen, werden korrigiert. Dabei wird für ein Prozent der Krankenhäuser mit den schlechtesten Werten der Wert minimal angehoben auf den Wert, der dem 1-Prozent-Perzentil entspricht. Krankenhäuser mit potenziell fehlerhaften Berichten sollen hier (ein wenig) geschützt werden und die Gesamtkalkulation nicht verfälscht werden. Krankenhäuser mit positiven Ausreißern werden nicht korrigiert, damit womöglich korrekte positive Ausreißer nicht ungerechtfertigt schlechter gestellt werden.
  2. Die Ergebnisse werden zusammengerechnet (gleichgewichteter Durchschnitt mit der Formel (z-Wert+z-Wert+z-Wert+z-Wert) / 4 = Ergebnis-z-Wert)
  3. Die Krankenhäuser werden in drei Gruppen nach der Gesamtqualität eingeteilt (überdurchschnittliche, durchschnittliche und unterdurchschnittliche Qualität).
  4. Zusätzlich wird für Krankenhäuser mit überdurchschnittlicher Qualität ermittelt, welche davon besonders empfehlenswert sind und für Krankenhäuser mit unterdurchschnittlicher Qualität, welche davon womöglich nicht geeignet sind.
  5. Im Suchportal dargestellt werden die Krankenhäuser schließlich in fünf Gruppen:
    1. Besonders empfehlenswert, dargestellt als 3 Sterne mit zusätzlichem Hinweis (Z-Wert wie bei überdurchschnittliche Qualität und es gelten zusätzliche, oben genannte Bedingungen).
    2. Überdurchschnittliche Qualität, dargestellt als 3 Sterne (Z-Wert größer oder gleich 0,5 Standardabweichung)
    3. Durchschnittliche Qualität, dargestellt als 2 Sterne (Z-Wert größer als -0,5 Standardabweichung und kleiner als +0,5 Standardabweichung)
    4. Unterdurchschnittliche Qualität, dargestellt als 1 Stern (Z-Wert kleiner oder gleich -0,5 Standardabweichung)
    5. Nicht geeignet, dargestellt als 1 Stern mit zusätzlichem Hinweis (Z-Wert wie bei „unterdurchschnittliche Qualität“ und es gelten zusätzliche, oben genannte Bedingungen)

Grundgesamtheit für die Berechnung sind alle Krankenhäuser in Deutschland, die im C-Teil ihres Qualitätsberichts dokumentationspflichtige Leistungen für den fraglichen Behandlungsgrund angegeben haben.

Liegen für einen oder mehrere Teilaspekte keine Ergebnisse bzw. Daten vor, wird die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ nicht berechnet und angezeigt. Hier ist keine zusammenfassende Qualitätseinschätzung möglich.

Die genauen Gesamtergebnisse (Durchschnitts-Z-Werte, die einen „Composite Measure“ bilden) dienen nur als interne Kalkulationsgrundlage zur Ermittlung der Gruppen. Sie werden nicht veröffentlicht, da sie aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzern scheinbar exakte Qualitätsunterschiede darstellen würden, die allerdings in der Praxis im Zweifel keinen Unterschied  ausmachen. Obendrein wäre für Laien ein Z-Wert nur schwer korrekt interpretierbar.

Sämtliche Einzelergebnisse der Krankenhäuser, die zusammengefasst wurden, werden in der Krankenhaussuche im jeweiligen Detailprofil des Krankenhauses dargestellt. Die wichtigsten davon auch in der Ergebnisliste. Die Berechnungsmethode der Einzelergebnisse sind in der Methodenseite der Krankenhaussuche beschrieben.

Es gibt verschiedene methodische Gründe, weshalb die Ermittlung der „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ einschließlich der Empfehlung in mehreren Schritten erfolgt.

Zwei Beispiele dafür:
Nicht alle Qualitätskriterien, die aus Patientensicht in die Bewertung einfließen sollten, können rechnerisch problemlos zusammengezählt werden. Die Ergebnisdaten liegen in unterschiedlichen Einheiten vor, mal als Prozentwert, mal als Anzahl von Kriterien, mal als absolute Zahl, etwa der Fallzahl. Diese müssen zunächst in eine einheitliche, miteinander vergleichbare Datenform gebracht werden. Es muss also eine Standardisierung durchgeführt werden. Das ist jedoch bei einem Kriterium wie dem, ob das Krankenhaus zertifiziert ist oder nicht, das also nur zwei Ausprägungen hat, nicht möglich.

Ein weiteres Beispiel ist, wie die Erfahrung, ausgedrückt in der Fallzahl des Krankenhauses, berücksichtigt werden kann. Der Zusammenhang zwischen vergleichsweise geringen Fallzahlen und schlechter Qualität ist wissenschaftlich gut belegbar. In Krankenhäusern mit wenig Fällen haben die Behandlerteams zu wenig Erfahrung. Erst ab einer gewissen Mindesterfahrung ist eine hinreichend gute Qualität zu erwarten. Auch wenn umgekehrt aus einer besonders hohen Fallzahl nicht automatisch und wissenschaftlich belegbar besonders gute Qualität folgt – etwa, weil dann die vielen Patienten auch auf mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschiedlicher Erfahrung aufgeteilt werden müssen – sollten Patienten eher Krankenhäuser mit hohen Fallzahlen aufsuchen, weil man von einer höheren Chance ausgehen kann, dass Behandlungsteams Routine und Erfahrung haben und Spezialisten verfügbar sind.

Angaben aus den gesetzlichen Qualitätsberichten der Krankenhäuser
Die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsberichte der Krankenhäuser gelten für ein bestimmtes Berichtsjahr und werden jährlich aktualisiert. Im Folgejahr eines Berichtsjahres werden die Daten von den Krankenhäusern gesammelt und gemeldet. Außerdem wird das Verfahren der gesetzlichen Qualitätssicherung durchgeführt. Erst Anfang des zweiten Jahres nach dem Berichtsjahr werden die entsprechenden Daten öffentlich zugänglich gemacht. Erst dann können sie auch in die Weisse Liste übertragen und veröffentlicht werden. Ein Beispiel: Im Sommer 2023 zeigen die Daten in der Krankenhaussuche also die Informationen der Krankenhäuser aus dem Jahr 2021.

Ergebnisse der Patientenzufriedenheitsbefragung mit dem Patients‘ Experience Questionnaire
Die Patientenbefragung wird fünfmal jährlich durchgeführt und wenige Wochen nach der Durchführung ausgewertet und veröffentlicht. In einem rollierenden System werden jedes Mal, wenn neue Ergebnisse eingespeist werden, die ältesten Ergebnisse verworfen.

Angaben zu Zentrumszertifikaten
Die Angaben zu Zentrumszertifikaten wie etwa Krebszentren werden von den für die Zertifizierung zuständigen Fachgesellschaften bereitgestellt und vier Mal im Jahr aktualisiert.

Die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ passt nicht zu den einzelnen Qualitätsbewertungen in den verschiedenen Kategorien

Die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ beruht auf einem (oben genauer beschriebenen) Rechnungswert, der auch graduelle Unterschiede berücksichtigt und auf dem die Einteilung in ein bis drei Sterne beruht. Es handelt sich also nicht um ein bloßes Zusammenzählen der einzelnen Sternebewertung. Auf der Ergebnisliste werden zudem nur drei der vier für den Gesamtwert berücksichtigten Qualitätsaspekte angezeigt – alle vier finden sich in der Detailansicht des Krankenhauses.

 

Das Krankenhaus findet sich nicht in der Ergebnisliste, woran kann das liegen?

Das Krankenhaus ist womöglich nicht Teil der Ergebnisliste

Bei der Suche mit einem Behandlungsgrund – anstatt etwa einer Suche nach Namen oder Fachabteilung – werden bei der Weissen Liste grundsätzlich nur solche Krankenhäuser angezeigt, die die fragliche Leistung ausweislich der Fallzahlen im B-Teil der Strukturierten Qualitätsberichte tatsächlich erbracht haben.

Bei der Suche nach Hüft- und Kniegelenkersatz sowie Brustkrebs-OP mittels der Schnellsuche auf der Startseite der Krankenhaussuche wird die „Weisse Liste Qualitätseinschätzung“ ermittelt. Dafür werden nur Krankenhäuser herangezogen und in der Ergebnisliste angezeigt, die im C-Teil ihres Qualitätsberichts für den jeweiligen Qualitätsbereich eine auf den Standort bezogene Anzahl an für die Qualitätssicherung dokumentierten Fällen ausweisen.

Das Krankenhaus ist womöglich aufgrund der Sortierlogik zunächst nicht in der Ergebnisliste sichtbar

Die Ergebnisliste ist grundsätzlich initial auf zehn Einträge begrenzt. Auf Klick am Ende der Liste werden – soweit vorhanden – weitere oder alle Einträge angezeigt.

Bei der Schnellsuche nach Hüft- und Kniegelenkersatz sowie Brustkrebs-OP wird initial eine bundesweite Liste angezeigt. Mit Eingabe eines Ortes in der Suchmaske und Klick auf das Lupensymbol kann die Liste auf die gewünschte Region eingegrenzt werden.

Die Ergebnisliste ist im Fall der Schnellsuche nach Hüft- und Kniegelenkersatz sowie Brustkrebs-OP primär nach der Qualitätseinschätzung sortiert und innerhalb der Bewertungsgruppen nach der Erfahrung (dokumentierte Fallzahl gem. C-Teil der Qualitätsberichte).
Krankenhäuser, für die mangels Daten keine Qualitätseinschätzung ermittelt werden kann, werden aufgrund der Sortierlogik am Ende der Liste angezeigt. Das betrifft insbesondere Krankenhäuser, für die keine oder zu wenig Befragungsdaten (mindestens 75 Befragungsbögen) vorliegen.

Das Krankenhaus ist womöglich aufgrund eingestellter Filter zunächst nicht sichtbar

Filtereinstellungen sorgen dafür, dass Krankenhäuser, die die Filterkriterien nicht erfüllen, aus der Ergebnisliste herausgefiltert werden. Bei der Suche mit einem bestimmten Ort ist ein Umkreis von 50 Kilometern als Filter voreingestellt.

Bei der Suche nach Kniegelenksersatz ist der Filter „Mindestmengenregelung erfüllt“ voreingestellt.

 

Ich habe eine andere Frage oder einen Hinweis auf möglicherweise fehlende Daten – wie kann ich Sie erreichen?

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Fehler in den Qualitätsberichten nicht von uns aus korrigieren dürfen. Es gibt Ausnahmen, etwa für Kontaktdaten. Alle anderen Hinweise oder Fragen beantworten wir gern. Um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Hintergrund
Aus Daten Informationen machen

Gründungsidee der Weissen Liste war, aus den 2006 eingeführten Qualitätsberichten deutscher Krankenhäuser gute und verständliche Patienteninformationen zu machen.  Weitere Informationsangebote, zu Ärzten und Pflegeeinrichtungen kamen hinzu. Damals wie heute bestehen die Berichte aus einer Unmenge aus für Laien kaum interpretierbaren Daten, Listen, Zahlen und Fakten. Die Weisse Liste hat im Laufe der Jahre viele Methoden entwickelt, um aus den Daten Aussagen wie „Erfahrung“, „Eignung“, „Patientensicherheit“ zu extrahieren – stets mit Bezug auf die benötigte Operation oder Behandlung der Ratsuchenden.

Die Methoden beruhen auf wissenschaftlichen Studien, Expertenwissen und Praxiserfahrungen aus Nutzertests. Eine wesentliche Erkenntnis: Patienten benötigen eine leicht interpretierbare Zusammenfassung der Informationen. Das Ziel: Komplexitätsreduktion.

Das gebündelte Wissen aus Studien, Praxiserfahrung u, Umfragen und Anwendertests zur Qualitätsberichterstattung über Krankenhäuser, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen hat die Weisse Liste im „Weißbuch Qualitätstransparenz“ zusammengefasst.

Ansprechpartner

Johannes Strotbek

Johannes Strotbek

Senior Project Manager

T: 030.27 57 88-320
E: johannes.strotbek@bst-gesundheit.de

Hannah Wehling

Hannah Wehling

Senior Project Manager

T: 030.27 57 88-326
E: hannah.wehling@bst-gesundheit.de

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