Qualitätstransparenz
Wichtige, für Pflegebedürftige und ihre Angehörige entscheidungsrelevante Qualitätsdaten liegen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer. Das betrifft insbesondere Angaben über das tatsächlich eingesetzte Personal.
Eine Erhebung der Weissen Liste zeigt: In zehn von 16 Ländern erfahren die Betroffenen nichts darüber, ob in einem Heim zum Beispiel Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind. Der Mangel an Transparenz entsteht entweder dadurch, dass eine entsprechende landesrechtliche Regelung gar nicht existiert, oder dass vorhandene Gesetze nicht in die Praxis umgesetzt werden.
Unsere Empfehlung:
Ländergesetze novellieren
Für eine verbraucherorientierte öffentliche Qualitätsberichterstattung zu Pflegeheimen ist eine ziel- und praxisorientierte Konzeption der rechtlichen Grundlage mit ihren Durchführungsverordnungen erforderlich. Folgende Empfehlungen können dafür gegeben werden:
- Um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Auswahl einer geeigneten, qualitativ guten Pflegeeinrichtung zu erleichtern, sollten relevante Qualitätsdaten, die den Aufsichtsbehörden vorliegen, veröffentlicht werden.
- Einrichtungsdaten, die auf Bundesebene entstehen, sollten hinzugefügt werden (Qualität, Leistungsangebot, Strukturmerkmale und Preisangaben).
- Die Veröffentlichung sollte in strukturierter, datenbasierter Form im Internet an einer landesweit zentralen Stelle, perspektivisch an einer bundesweit zentralen Stelle erfolgen.
- Davon ausgehend sollten diverse weitere Verbreitungskanäle, etwa über digitale Patientenakten, und lokale Zugänge, etwa über die kommunalen Websites, geschaffen werden.
- Ergänzend sollten Einrichtungen verpflichtet werden, ihre individuellen Qualitätsinformationen in der Einrichtung zu veröffentlichen und den Bewohnern und Bewohnerinnen sowie den Angehörigen bekannt zu machen – dies auch mit einem Verweis auf zentrale Vergleichsmöglichkeiten im Internet.
- Länder, in denen die Veröffentlichung bislang überhaupt nicht vorgesehen ist, sollten im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie aufgrund des grundsätzlichen Transparenzgebots entsprechende verbindliche Regelungen einführen.
- Die bislang ergangenen einschlägigen Gerichtsentscheide zeigen, dass die Qualitätsberichterstattung der Länder einer konkreten, auch hinsichtlich der Inhalte und Struktur der Veröffentlichung hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage bedarf. Dazu gibt es Vorbilder in Ländern wie Berlin oder Hamburg.
- Mit dem Ziel einer weiteren Verbreitung sollten die Daten Beratungsstellen sowie weiteren Informationsportalen im Internet – etwa der Pflegekassen oder Transparenzinitiativen – zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung dafür wäre eine Open-Data-Regelung nach dem Vorbild Hamburgs.
- Die Daten sollten zudem der Versorgungsforschung zugänglich gemacht werden, idealerweise in einer bundeslandübergreifend einheitlichen Form.
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